Rechtsprechung
VG Bremen, 23.02.2024 - 6 V 3013/23 |
Volltextveröffentlichung
- Verwaltungsgericht Bremen
GG Art 33 Abs 2GG Art 33 Abs 2
Konkurrenteneilverfahren - Begründungsmangel; Beurteilungsmängel; dienstliche Beurteilung; Konkurrenteneilverfahren
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- BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16
Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …
Auszug aus VG Bremen, 23.02.2024 - 6 V 3013/23
Eine erhebliche Verschlechterung des Gesamturteils ist nur denkbar, wenn die Vorbeurteilung fehlerhaft war, sich zwischenzeitlich die Leistungen erheblich verschlechterten oder wenn generell ein neuer Beurteilungsmaßstab eingeführt wurde (vgl. BVerwG, Beschl. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris).Eine erhebliche Verschlechterung des Gesamturteils ist nur denkbar, wenn die Vorbeurteilung fehlerhaft war, sich zwischenzeitlich die Leistungen erheblich verschlechterten oder wenn generell ein neuer Beurteilungsmaßstab eingeführt wurde (vgl. BVerwG, Beschl. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris).
- OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13
OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz; …
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus VG Bremen, 23.02.2024 - 6 V 3013/23
Weichen Anlassbeurteilungen von der Regelbeurteilung ab, sind die Abweichungen zu begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 Rn. 30 - BVerwGE 145, 112 und BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 2 C 1/18 Rn. 41 - BVerwGE 165, 305).
- BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
Auszug aus VG Bremen, 23.02.2024 - 6 V 3013/23
Weichen Anlassbeurteilungen von der Regelbeurteilung ab, sind die Abweichungen zu begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 Rn. 30 - BVerwGE 145, 112 und BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 2 C 1/18 Rn. 41 - BVerwGE 165, 305). - BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung; …
Auszug aus VG Bremen, 23.02.2024 - 6 V 3013/23
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Ents. v. 07.05.2019, Az. 2 A 15/17 Rn.27 f) hätten dienstliche Beurteilungen von Probebeamten nur Bedeutung für die zum Ende der Probezeit anstehende Entscheidung über die Bewährung des Beamten in der Probezeit. - BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09
Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …
Auszug aus VG Bremen, 23.02.2024 - 6 V 3013/23
Jeder Bewerber um ein Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind; er kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes gerichtlich einfordern (sog. Bewerberverfahrensanspruch; BVerwG, Urt. v. 25.02.2010 - 2 C 22/09 -, juris Rn. 14). - BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05
Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen …
Auszug aus VG Bremen, 23.02.2024 - 6 V 3013/23
Nur der Dienstherr kann durch die für ihn handelnden Organe ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Bewerber den fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes entspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.04.2006 - 2 VR 2/05 - juris Rn. 6). - OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12
Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen …
Auszug aus VG Bremen, 23.02.2024 - 6 V 3013/23
Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen sachlichen Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.03.2013 - 2 B 294/12 -, juris Rn. 11). - VG Bremen, 16.07.2020 - 6 K 2054/18
Auszug aus VG Bremen, 23.02.2024 - 6 V 3013/23
Hierüber hat das Verwaltungsgericht im Falle des Antragstellers bereits rechtskräftig entschieden (vgl. VG Bremen, Urt. v. 16.07.2020 - 6 K 2054/18 -).